Um die hohen Stromkosten zu decken, die überwiegend durch die elektronische Anlage entstehen, müssen wir eine Unkostenpauschale von 20,- EUR erheben. Diese tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft und betrifft alle aktiven Schützen (Trainings- und Wettkampfschützen). Nicht betroffen sind passive Schützen die an Königs- oder Geburtstagsscheibenschießen teilnehmen sowie Schützen unter 20 Jahre.

Die Vorstandschaft